top of page

MITGLIEDSCHAFT

Wie werde ich ein Mitglied der Reitfreunde Börzow? Wer entscheidet darüber? Was muss ich dafür tun? Und wie trete ich aus dem Reitverein wieder aus?

Diese und mehr Fragen werden Euch hier beantwortet. Sollten Unklarheiten herrschen oder weitere Fragen bestehen, könnt Ihr Euch gerne jederzeit an uns wenden. Ihr könnt uns sowohl telefonisch, als auch per E-Mail erreichen.

Wir freuen uns, von Euch zu hören!

AUSZUG AUS DER SATZUNG

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Grundsätzlich ist für alle Kinder einer Familie die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils als passives Mitglied erforderlich. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu richten; bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.​

  2. Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell zu unterstützen bereit sind, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.

  3. Die Mitgliederversammlung kann verdienten Mitgliedern, die den Reit-und Fahrsport und die Vereinsarbeit wesentlich gefördert haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

  4. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft unterwerfen sich die Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes, des Regionalverbandes, des Landesverbandes und der FN.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  2. Die Mitgliedschaft endet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

  3. Eine Mitglied kann nach Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

bottom of page