

AUSZUG AUS UNSERER VEREINSSATZUNG
Die vollständige Satzung steht Dir unter ' wichtiges' zur Verfügung. Dort findest Du alle wichtigen Informationen, die unseren Verein betreffen und alles, was Du über eine Vereinsmitgliedschaft wissen musst.
Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Seite.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
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Mitglieder können juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Grundsätzlich ist für alle Kinder einer Familie die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils als passives Mitglied erforderlich. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu richten; bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
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Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell zu unterstützen bereit sind, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
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Die Mitgliederversammlung kann verdienten Mitgliedern, die den Reit-und Fahrsport und die Vereinsarbeit wesentlich gefördert haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
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Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft unterwerfen sich die Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes, des Regionalverbandes, des Landesverbandes und der FN.

